Forderungseinzug in tschechischen Republik: Ablauf
Mit „Vollstreckung in Tschechien" ist gemeint, dass eine gerichtlich oder notariell festgestellte Forderung gegen den Willen des Schuldners zwangsweise durchgesetzt wird – entweder weil der zugrunde liegende Titel…
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Mit „Vollstreckung in Tschechien" ist gemeint, dass eine gerichtlich oder notariell festgestellte Forderung gegen den Willen des Schuldners zwangsweise durchgesetzt wird – entweder weil der zugrunde liegende Titel bereits ein tschechischer ist, oder weil ein ausländischer Titel (etwa ein deutsches oder österreichisches Urteil) in Tschechien vollstreckt werden soll.
Innerhalb Tschechiens gibt es dafür zwei parallele Wege: die gerichtliche Vollstreckung nach der tschechischen Zivilprozessordnung und die Vollstreckung durch einen privaten Gerichtsvollzieher (soudní exekutor) nach dem Gerichtsvollziehergesetz.
Stammt der Titel aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist er innerhalb der EU seit 2015 grundsätzlich ohne gesondertes Anerkennungs- oder Vollstreckbarerklärungsverfahren direkt vollstreckbar. Die konkreten Fristen, Kosten und Formvorschriften hängen jedoch stark vom Einzelfall ab.
Was ist mit „Vollstreckung in Tschechien" gemeint?
Innerstaatliche Vollstreckung tschechischer Titel
Wenn ein Gläubiger einen tschechischen vollstreckbaren Titel besitzt – etwa ein rechtskräftiges Urteil, einen Schiedsspruch oder eine für sofort vollstreckbar erklärte notarielle Urkunde – richtet sich die Vollstreckung innerhalb von Tschechien nach tschechischem Recht. Der Gläubiger kann sich dabei sowohl an ein Gericht als auch an einen privaten Gerichtsvollzieher wenden, um die Erfüllung zu erzwingen.
Vollstreckung ausländischer Titel in Tschechien
Wer beispielsweise als deutscher Gläubiger einen Rechtsstreit gegen einen tschechischen Schuldner gewonnen hat, hat mit dem Urteil allein noch kein Geld erhalten. Wer als deutscher Dienstleistungsempfänger einen Prozess gegen einen tschechischen Dienstleister gewonnen hat, muss die gerichtliche Entscheidung gegebenenfalls anerkennen und auch vollstrecken lassen, um das zugesprochene Geld tatsächlich zu erhalten. Umgekehrt gilt dasselbe für tschechische Gläubiger, die einen deutschen oder österreichischen Titel in Tschechien durchsetzen wollen.
Rechtliche Grundlagen im Überblick
Tschechisches Recht
Die zentrale Rechtsgrundlage für die gerichtliche Vollstreckung ist die tschechische Zivilprozessordnung (Občanský soudní řád, Gesetz Nr. 99/1963 Sb.) Für die Vollstreckung durch private Gerichtsvollzieher gilt das tschechische Gerichtsvollziehergesetz (Exekuční řád, Gesetz Nr. 120/2001 Sb.)
Ergänzend besteht eine Verordnung über die zentrale Evidenz der Vollstreckungsverfahren (Vyhláška o centrální evidenci exekucí, Nr. 331/2001 Sb.) , in der laufende Exekutionsverfahren erfasst werden, sowie ein Gesetz über Gerichtsgebühren (Zákon o soudních poplatcích, Nr. 549/1991 Sb.) und ein Rechtsanwaltsgesetz (Zákon o advokacii, Nr. 85/1996 Sb.)
, das die anwaltliche Vertretung regelt.
EU-Recht
Für Titel aus anderen EU-Mitgliedstaaten ist die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO, Brüssel-Ia-Verordnung) maßgeblich. Diese Verordnung baut auf der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 vom 22.
Dezember 2000 auf und stellt eine Neufassung dieser Verordnung dar und findet seit dem 10. Januar 2015 in den EU-Mitgliedstaaten Anwendung. Daneben existiert die Verordnung (EG) Nr. 805/2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen, die für bestimmte unstreitige Geldforderungen ein vereinfachtes Verfahren bietet.
Internationale Übereinkommen
Für ausländische Schiedssprüche – etwa aus Nicht-EU-Staaten – ist das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958, in tschechischer Fassung als Vyhláška Nr. 74/1959 Sb. veröffentlicht, von Bedeutung.
Die zwei Vollstreckungswege in Tschechien
Gerichtliche Vollstreckung (výkon rozhodnutí)
Nach diesem Weg kommt eine Zwangsvollstreckung im Wege der gerichtlichen Vollziehung nach der tschechischen Zivilprozessordnung in Betracht. Das zuständige Gericht ordnet die Vollstreckung an und führt sie durch. Das Gericht ordnet die Vollstreckung an und führt diese durch; bei Titeln aus Verwaltungs- oder Steuerverfahren gelten andere Regelungen, und in Zivilsachen steht dem Gläubiger immer der Weg zum Gericht offen.
Vollstreckung durch privaten Gerichtsvollzieher (exekuce)
Alternativ – und in der Praxis inzwischen der deutlich häufiger genutzte Weg – ist eine Inanspruchnahme privater Gerichtsvollzieher im Wege der sogenannten Exekution möglich, deren Rechtsgrundlage im tschechischen Gerichtsvollziehergesetz (Exekuční řád, Gesetz Nr. 120/2001 Sb.) liegt. Der Urteilsgläubiger kann sich hierfür direkt an einen Gerichtsvollzieher wenden. Praktische Erfahrungen zeigen, dass die Vollstreckung über die Gerichte im Vergleich zur Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher stark zurückgegangen ist, weil letztere als weniger umständlich gilt.
Vollstreckung von Titeln aus anderen EU-Staaten
Wegfall der Vollstreckbarerklärung
Ein zentraler Vorteil der Brüssel-Ia-Verordnung gegenüber ihrer Vorgängerregelung besteht darin, dass das Vollstreckbarerklärungsverfahren entfällt, das bei der Vollstreckung ausländischer Titel im Vollstreckungsstaat der eigentlichen Zwangsvollstreckung bislang vorgeschaltet war.
Da die Verordnung in Tschechien unmittelbar anwendbar ist, wird eine Entscheidung ohne besonderes Verfahren anerkannt, wobei der Begriff „Entscheidungen" jegliche gerichtliche Entscheidung umfasst – unabhängig von ihrer Bezeichnung als Urteil, Beschluss, Zahlungsbefehl oder Vollstreckungsbescheid.
Auch automatisiert werden etwa tschechische Urteile im Sinne des Artikels 33 der EuGVVO in Deutschland automatisch anerkannt, ohne dass es hierzu weiterer Feststellungen eines deutschen Gerichts bedürfte – dieses Prinzip gilt spiegelbildlich auch für deutsche Titel in Tschechien.
Bemerkenswert ist, dass die tschechische Gesetzgebung diesen Wegfall im nationalen Recht nicht konsequent nachvollzogen hat: Nach § 37 Abs. 4 der Vollstreckungsordnung in der bis zum 31.
Dezember 2021 geltenden Fassung konnte ein Berechtigter einen Vollstreckungsantrag unter anderem aufgrund einer ausländischen Entscheidung stellen, für die eine Vollstreckbarerklärung ergangen ist – obwohl der tschechische Gesetzgeber diese Bestimmung nach Erlass von Brüssel Ia nicht angepasst hatte, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass diese Verordnung keine Vollstreckbarerklärung mehr vorsieht.
Das tschechische Verfassungsgericht hat hierzu klargestellt, dass der Wortlaut dieser Vorschrift für die Rechtsnatur der Verordnung Brüssel Ia irrelevant ist, da es sich um unmittelbar anwendbares und vorrangiges Recht handelt (Urteil des tschechischen Verfassungsgerichts, Az. IV. ÚS 2042/19 vom 20. April 2021).
Praktischer Ablauf
Für die eigentliche Antragstellung muss der Vollstreckungsantrag an das zuständige tschechische Bezirksgericht (Okresní soud) gestellt werden, wobei bei der Suche nach dem örtlich zuständigen Gericht auf den Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen zurückgegriffen werden kann. Zudem gilt: Sowohl Antrag als auch Vollstreckbarerklärung müssen durch Formblätter erfolgen.
Titel aus Drittstaaten und Schiedssprüche
Stammt der Titel nicht aus einem EU-Mitgliedstaat, greift die Brüssel-Ia-Verordnung nicht. In diesen Fällen kommen bilaterale oder multilaterale Abkommen sowie – bei Schiedssprüchen – das New Yorker Übereinkommen zur Anwendung. Da die Voraussetzungen hier von Vertrag zu Vertrag stark variieren, empfiehlt es sich, über LawBridge eine Anfrage zu stellen, damit ein passender Anwalt die im konkreten Fall anwendbaren Vorschriften prüft.
Ihre Rechte und Optionen als Gläubiger
Als Gläubiger eines vollstreckbaren Titels haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen dem gerichtlichen Vollstreckungsweg und der Beauftragung eines privaten Gerichtsvollziehers.
Da sich der Gläubiger bei Nichterfüllung eines rechtskräftigen Urteils an ein Gericht oder einen Gerichtsvollzieher wenden kann, um eine gerichtliche Durchsetzung oder Zwangsvollstreckung zu bewirken, sollten Sie prüfen, welcher Weg im konkreten Fall (etwa je nach Art des Vermögens des Schuldners) effizienter ist.
Bei Titeln aus einem anderen EU-Mitgliedstaat profitieren Sie zudem vom Wegfall des gesonderten Anerkennungsverfahrens, müssen aber dennoch die formellen Anforderungen (Bescheinigungen, Formblätter, Zustellung) beachten.
Die konkreten Fristen für die Antragstellung, etwaige Verjährungsfristen der zugrunde liegenden Forderung sowie die genaue Kostenstruktur hängen von den Umständen des Einzelfalls ab; stellen Sie hierzu am besten eine Anfrage über LawBridge, damit ein Anwalt die für Ihre Situation geltenden Fristen und Kosten verbindlich bestätigen kann.
Ihre Rechte und Optionen als Schuldner
Auch als Schuldner sind Sie im tschechischen Vollstreckungsverfahren nicht rechtlos gestellt. Die Brüssel-Ia-Verordnung sieht in ihrem Kapitel über die Versagung der Anerkennung und Vollstreckung Rechtsbehelfsmöglichkeiten vor, mit denen sich ein Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen gegen die Vollstreckung eines ausländischen Titels wehren kann.
Da die genauen Voraussetzungen und Fristen für solche Einwände von den konkreten Umständen abhängen – etwa davon, ob eine ordnungsgemäße Zustellung stattgefunden hat oder ob der Titel mit einer unvereinbaren Entscheidung kollidiert – sollten Sie sich in einem solchen Fall zeitnah rechtlich beraten lassen.
Über LawBridge können Sie eine Anfrage stellen, damit ein auf tschechisches bzw. europäisches Vollstreckungsrecht spezialisierter Anwalt Ihre Verteidigungsmöglichkeiten und die anwendbaren Fristen prüft.
Praktische nächste Schritte
Für Gläubiger
- Prüfen Sie, ob Ihr Titel aus einem EU-Mitgliedstaat stammt (dann gilt die Brüssel-Ia-Verordnung ohne gesondertes Anerkennungsverfahren) oder aus einem Drittstaat (dann sind gegebenenfalls andere Abkommen einschlägig).
- Ermitteln Sie das zuständige tschechische Bezirksgericht, gegebenenfalls mithilfe des Europäischen Gerichtsatlasses für Zivilsachen.
- Entscheiden Sie, ob Sie den gerichtlichen Weg oder einen privaten Gerichtsvollzieher beauftragen möchten.
- Bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen (Titel, Bescheinigungen, Übersetzungen) vor.
- Lassen Sie sich vor Antragstellung zu Fristen, Formblättern und Kosten durch einen Anwalt beraten – etwa über eine Anfrage bei LawBridge.
Für Schuldner
- Prüfen Sie unverzüglich, ob Ihnen der zugrunde liegende Titel und etwaige Vollstreckungsdokumente ordnungsgemäß zugestellt wurden.
- Prüfen Sie, ob Gründe für eine Versagung der Vollstreckung nach den einschlägigen EU- oder nationalen Vorschriften vorliegen könnten.
- Handeln Sie zügig, da im Vollstreckungsrecht regelmäßig kurze Fristen gelten, deren genaue Länge vom Einzelfall abhängt.
- Holen Sie zeitnah rechtlichen Rat ein, idealerweise über eine Anfrage bei LawBridge.
Wann sollten Sie einen Anwalt einschalten?
Eine anwaltliche Beratung ist insbesondere in folgenden Situationen ratsam: wenn Sie einen ausländischen Titel erstmals in Tschechien vollstrecken lassen wollen und unsicher sind, welche Formblätter und Bescheinigungen erforderlich sind; wenn der Schuldner Einwände gegen die Vollstreckung erhebt oder ein Rechtsbehelf gegen die Anerkennung eingelegt wird; wenn es um komplexere Fallgestaltungen wie Titel aus Drittstaaten, Schiedssprüche oder notarielle Urkunden geht; oder wenn Sie als Schuldner eine Vollstreckungsmaßnahme erhalten haben und deren Rechtmäßigkeit prüfen lassen möchten.
Da das tschechische Vollstreckungsrecht Besonderheiten aufweist – etwa die Existenz zweier paralleler Vollstreckungswege sowie Auslegungsfragen im Zusammenspiel mit EU-Recht, wie die oben dargestellte Rechtsprechung des tschechischen Verfassungsgerichts zeigt – empfiehlt sich in den meisten grenzüberschreitenden Fällen frühzeitig fachkundiger Rat.
Über LawBridge können Sie unkompliziert eine Anfrage stellen und mit einem auf tschechisches bzw. europäisches Zivilprozess- und Vollstreckungsrecht spezialisierten Anwalt in Kontakt treten.
Rechtlicher Hinweis (Disclaimer)
Dieser Beitrag stellt allgemeine Informationen zum Thema Vollstreckung in Tschechien bereit und dient ausschließlich der ersten Orientierung. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle anwaltliche Prüfung Ihres Einzelfalls. Rechtliche Fristen, Kosten, Zuständigkeiten und Verfahrensvoraussetzungen können sich ändern und hängen stark von den konkreten Umständen ab. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Situation wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt, zum Beispiel über eine Anfrage bei LawBridge.
