Checkliste
- Original oder beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde
- Geburtsurkunden minderjähriger Kinder
- Nachweis des letzten gemeinsamen Wohnsitzes
- Schriftliche Vereinbarung über Sorgerecht und Umgang, falls gemeinsame Kinder vorhanden sind
- Schriftliche Vereinbarung über den Kindesunterhalt
- Vermögensauseinandersetzungsvereinbarung, falls bereits getroffen
- Einkommensnachweis (für die Unterhaltsberechnung)
- Der ausgefüllte Scheidungsantrag an das zuständige Bezirksgericht
- Zahlung der Gerichtsgebühr
Häufig gestellte Fragen
Nicht unbedingt — eine einvernehmliche Scheidung mit vollständiger schriftlicher Vereinbarung kann auch ohne Anwalt eingereicht werden. Viele Paare lassen die Vermögens- und Sorgerechtsvereinbarung trotzdem vor der Unterschrift prüfen, da Fehler darin nach der gerichtlichen Genehmigung deutlich schwerer zu korrigieren sind.
Ohne sie behandelt das Gericht den Fall als streitig statt einvernehmlich, was in der Regel mehr Anhörungen und einen längeren Zeitrahmen bedeutet. Wie sich die beiden Wege in der Praxis unterscheiden, zeigt wie eine Scheidung in Tschechien abläuft.
Ja — ein Gericht kann die Scheidung auch ohne Zustimmung des anderen Ehegatten aussprechen, wenn die Ehe tatsächlich zerrüttet ist, das Verfahren ist dann aber streitig und dauert deutlich länger.
Nein, Sie können den Antrag auch ohne stellen. Während der Ehe erworbenes Vermögen, das nicht durch eine separate Vereinbarung erfasst ist, bleibt bis zur förmlichen Aufteilung eheliches Vermögen — was das für gemeinsam erworbene Vermögenswerte bedeutet, erklärt was das eheliche Vermögen (SJM) umfasst.
Gerichte können je nach Einkommen und Umständen eine vollständige oder teilweise Gebührenbefreiung gewähren — diese wird als Teil der Antragstellung beantragt, nicht separat, und verzögert den Antrag selbst nicht.
Es ist nicht zu spät — es bedeutet nur, dass der einvernehmliche Weg (verfügbar nach sechs Monaten Trennung und mindestens einem Jahr Ehe) noch nicht offensteht. Eine frühere Antragstellung läuft in der Regel über das streitige Verfahren.
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