Rechtliche Situation

Schaden, verursacht in einem anderen EU-Land: Ein Leitfaden

Allgemeine nicht-verkehrsbezogene Schadensersatzansprüche über eine EU-Grenze hinweg — die Rom-II-Regel und ihre besonderen Ausnahmen für Produkthaftung und andere Sonderfälle.

RechtsstreitigkeitenEuropäische Union
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Kurze Antwort

Für einen außerhalb eines Verkehrsunfalls in einem anderen EU-Land verursachten Schaden (z. B. ein allgemeiner Unfall, ein fehlerhaftes Produkt oder eine andere unerlaubte Handlung) wendet die Rom-II-Verordnung in der Regel das Recht des Landes an, in dem der Schaden eingetreten ist, mit besonderen Ausnahmeregeln für bestimmte Anspruchsarten wie Produkthaftung und Umweltschäden. Welche konkrete Regel für Ihre Situation gilt, erfordert rechtliche Überprüfung.

Wichtige Fakten

Rechtsrahmen
Rom-II-Verordnung (EG) Nr. 864/2007 — allgemeine Regel plus anspruchsspezifische Ausnahmen
Was sich je nach Anspruchsart unterscheidet
Produkthaftung, Umweltschäden und unlauterer Wettbewerb haben innerhalb von Rom II jeweils eigene Sonderregeln
Wer betroffen ist
Jeder, der außerhalb eines Verkehrsunfalls in einem anderen EU-Land einen Schaden verursacht hat oder erlitten hat
Üblicher erster Schritt
Klären, welcher Rom-II-Kategorie Ihr konkreter Anspruch zuzuordnen ist

Ihre Optionen

Wenden Sie die allgemeine Regel an (Recht des Schadensortes)

Die Standardgrundlage für die meisten Schadensersatzansprüche außerhalb von Verkehrsunfällen.

Wenden Sie gegebenenfalls eine anspruchsspezifische Ausnahme an

Produkthaftung und Umweltschäden haben unter anderem eigene Sonderregeln, die auf das Recht eines anderen Landes verweisen können.

Erwägen Sie die Ausnahme des gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts

Haben Sie und die andere Partei ihren gewöhnlichen Aufenthalt im selben Land, kann stattdessen dessen Recht gelten.

Empfohlene Schritte

  1. 1

    Ermitteln Sie die Art des Anspruchs

    Allgemeine unerlaubte Handlung, Produkthaftung, Umweltschäden und andere haben jeweils unterschiedliche Rom-II-Regeln.

  2. 2

    Bestimmen Sie das anwendbare Recht nach der einschlägigen Regel

    Die allgemeine Regel oder eine spezifische Ausnahme, je nach Anspruchsart.

  3. 3

    Klären Sie, welches Gericht zuständig ist

    In der Regel nach den allgemeinen Regeln von Brüssel Ia.

  4. 4

    Sammeln Sie Beweise für den Schaden und seine Ursache

    Die Anforderungen hängen vom anwendbaren Recht und der Anspruchsart ab.

  5. 5

    Holen Sie länderspezifische Rechtsberatung ein

    Sowohl die Wahl der Kollisionsregel als auch ihr materieller Inhalt sind hier tatsächlich technisch.

Mögliche benötigte Dokumente

  • Nachweise des Schadens (Fotos, Berichte, Bewertungen)
  • Nachweise zur Ursache und zur verantwortlichen Partei
  • Produktunterlagen, bei einem Produkthaftungsanspruch
  • Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts beider Parteien, soweit relevant
  • Identitätsdokumente

Häufige Fehler, die es zu vermeiden gilt

  • Annehmen, die allgemeine Rom-II-Regel gelte, ohne eine anspruchsspezifische Ausnahme zu prüfen
  • Die genaue rechtliche Art des Anspruchs nicht frühzeitig ermitteln
  • Annehmen, tschechisches Recht gelte, nur weil Sie Tscheche sind
  • Die geltende Verjährungsfrist versäumen, die von der tschechischen abweichen kann

Risiken & Fristen

Welche konkrete Rom-II-Regel gilt, ist nicht immer offensichtlich

Erfordert rechtliche Überprüfung für den konkreten Anspruch — Produkthaftung, Umweltschäden und unlauterer Wettbewerb haben innerhalb von Rom II jeweils eine eigene, von der allgemeinen Regel abweichende Ausnahme.

Verjährungsfristen unterscheiden sich je nach anwendbarem Recht

Erfordert rechtliche Überprüfung für das jeweilige Land — Rom II kann auf ein anderes Land als Tschechien verweisen, dessen Verjährungsfrist dann gilt.

Geschätzte Kosten

  • Gerichtliche Antragsgebühr: Erfordert rechtliche Überprüfung — abhängig vom Land
  • Erstberatung mit einem Anwalt: Variiert je nach Anwalt und Land — fragen Sie vorab nach einem Kostenvoranschlag
  • Vollständiges Verfahren, falls streitig: Erfordert rechtliche Überprüfung — abhängig von Land und Komplexität

Wann Sie einen Anwalt kontaktieren sollten

  • Sie sind unsicher, welche Rom-II-Regel für Ihren konkreten Anspruch gilt
  • Der Anspruch betrifft ein Produkt, Umweltschäden oder einen anderen Spezialbereich
  • Die verantwortliche Partei bestreitet den Anspruch
  • Die Gerichte mehrerer Länder könnten zuständig sein

Häufig gestellte Fragen

Nein — Rom II hat für die Produkthaftung eine eigene Kollisionsregel, getrennt von der allgemeinen Regel für andere Schadensarten, die die besonderen Interessenlagen in diesem Bereich widerspiegelt.

Die allgemeine Regel von Rom II stellt auf den Ort ab, an dem der Schaden eingetreten ist, nicht zwingend auf den Ort der verursachenden Handlung — dieser Unterschied kann relevant sein und erfordert eine fallbezogene Analyse.

Die Kollisionsregeln selbst unterscheiden in der Regel nicht, der materielle Anspruch und die Beweisanforderungen können sich in der Praxis jedoch je nach Art der Parteien und des Anspruchs unterscheiden.

Nein. LawBridge ist eine Plattform, die Sie mit unabhängigen Anwälten verbindet — sie erbringt selbst keine Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistungen.

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