Praktischer Rechtsratgeber · Deutschland

Wie lange ist meine Kündigungsfrist, wenn ich in der Probezeit gekündigt werde?

Wer während der Probezeit gekündigt wird, steht oft unter Zeitdruck und weiß nicht, wie lange die Kündigung noch läuft oder ob sie überhaupt wirksam ist. Dieser Text erklärt in einfachen Worten, was eine Kündigung in der Probezeit für Sie bedeutet, welche Fristen eine Rolle spielen und wann sich der Blick eines Anwalts lohnt.

Beschreiben Sie Ihren Fall

Kurze Antwort

Wenn Sie in der Probezeit gekündigt werden, gilt meist eine kurze Frist von nur zwei Wochen, die an jedem Kalendertag beginnen kann – nicht erst zum Monatsende. Ein allgemeiner Kündigungsschutz greift in dieser Zeit normalerweise noch nicht, trotzdem muss die Kündigung bestimmte Regeln einhalten, etwa die Schriftform. Wer die Kündigung nicht einfach hinnehmen will, hat nur ein enges Zeitfenster, um sie gerichtlich prüfen zu lassen. Ein Anwalt kann schnell einschätzen, ob die Kündigung formal korrekt ist und welche Fristen in Ihrem konkreten Fall laufen.

Kurz beantwortet

Muss ich eine Kündigung in der Probezeit einfach hinnehmen?
Nicht unbedingt – auch in der Probezeit muss die Kündigung bestimmte Regeln einhalten, etwa die Schriftform, und besondere Schutzrechte können trotzdem gelten. Ob sich ein Widerspruch in Ihrem Fall lohnt, kann ein Anwalt am besten einschätzen.
Wie lange ist meine Kündigungsfrist in der Probezeit?
Meistens beträgt sie zwei Wochen und kann an jedem Kalendertag beginnen, solange die Probezeit wirksam vereinbart wurde und noch innerhalb der ersten sechs Monate liegt.
Kann ich mich gegen die Kündigung wehren?
Ja, dafür gibt es ein Zeitfenster von in der Regel nur drei Wochen ab Erhalt der schriftlichen Kündigung, um die Sache vom Arbeitsgericht prüfen zu lassen. Nach Ablauf dieser Frist wird es deutlich schwerer, überhaupt noch etwas zu ändern.

Wann diese Situation auftritt

  • Sie haben ein schriftliches Kündigungsschreiben erhalten, während im Vertrag eine Probezeit vereinbart war
  • Die Kündigung kam innerhalb der ersten sechs Monate Ihrer Beschäftigung
  • Es wurde kein besonderer Grund genannt oder nur ein sehr allgemeiner
  • Sie sind unsicher, ob die Frist, das Datum oder die Form der Kündigung korrekt ist
  • Sie sind schwanger oder schwerbehindert und möchten klären lassen, ob in Ihrer konkreten Beschäftigungsdauer besonderer Kündigungsschutz gilt; für beide Fälle gelten unterschiedliche Voraussetzungen

Welche Möglichkeiten Sie haben

Die Kündigung akzeptieren und sich neu orientieren

Wenn die Kündigung formal in Ordnung ist und kein besonderer Schutz greift, entscheiden sich viele dafür, sich auf das Ende des Arbeitsverhältnisses einzustellen und sich um Arbeitslosengeld, Zeugnis und neue Stellen zu kümmern.

Die Kündigung rechtlich prüfen lassen

Ein Anwalt kann einschätzen, ob die Frist richtig berechnet wurde, ob die Schriftform eingehalten wurde und ob ein besonderer Schutz übersehen wurde. Bei Schwangerschaft kann der besondere Kündigungsschutz unter den gesetzlichen Voraussetzungen bereits während der Probezeit gelten. Der besondere Kündigungsschutz wegen Schwerbehinderung nach diesem Kapitel des SGB IX gilt dagegen grundsätzlich nicht, wenn das Arbeitsverhältnis beim Zugang der Kündigung noch nicht länger als sechs Monate besteht. Andere Schutzrechte können dennoch bestehen.

Gerichtliche Klärung innerhalb der kurzen Frist anstoßen

Wer Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung hat, kann dies beim Arbeitsgericht klären lassen – dafür gibt es ein enges Zeitfenster, dessen genaue Berechnung im Einzelfall ein Anwalt prüfen sollte.

Eine einvernehmliche Lösung suchen

In manchen Fällen lässt sich mit dem Arbeitgeber eine Einigung erzielen, etwa über ein gutes Zeugnis, den Kündigungstermin oder eine Abfindung – auch hier hilft eine rechtliche Einschätzung, die eigene Verhandlungsposition zu kennen.

Empfohlenes Vorgehen Schritt für Schritt

  1. 1.

    Zugangsdatum genau notieren

    Halten Sie fest, an welchem Tag und auf welchem Weg Sie das Kündigungsschreiben tatsächlich erhalten haben – dieses Datum, nicht das Datum auf dem Brief, ist für alle Fristen entscheidend.

  2. 2.

    Kündigungsschreiben und Vertrag zusammensuchen

    Legen Sie Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben und – falls vorhanden – den Briefumschlag oder Zustellnachweis bereit.

  3. 3.

    Eigene Situation einordnen

    Besondere Umstände können für die rechtliche Einschätzung wichtig sein, etwa Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Elternzeit oder eine Mitgliedschaft im Betriebsrat. Für diese Fälle gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Bei Schwangerschaft kann der besondere Kündigungsschutz unter den gesetzlichen Voraussetzungen bereits während der Probezeit gelten. Der besondere Kündigungsschutz wegen Schwerbehinderung nach diesem Kapitel des SGB IX gilt dagegen grundsätzlich nicht, wenn das Arbeitsverhältnis beim Zugang der Kündigung noch nicht länger als sechs Monate besteht. Andere Schutzrechte können dennoch bestehen.

  4. 4.

    Zeitdruck ernst nehmen

    Da für eine gerichtliche Überprüfung nur wenige Wochen bleiben, sollten Sie nicht lange warten, falls Sie die Kündigung nicht einfach hinnehmen möchten.

  5. 5.

    Fall über LawBridge schildern

    Beschreiben Sie Ihre Situation, damit ein passender Anwalt sie einschätzen und Ihnen die konkreten Fristen für Ihren Fall nennen kann.

Welche Unterlagen Sie vorbereiten sollten

  • Arbeitsvertrag mit Angaben zur Probezeit
  • Kündigungsschreiben im Original
  • Umschlag oder Zustellnachweis mit Datum des Zugangs
  • Letzte Gehaltsabrechnungen
  • Tarifvertrag, falls vorhanden
  • Unterlagen zu möglichen besonderen Umständen, etwa Mutterpass oder Schwerbehindertenausweis; sie belegen nicht automatisch denselben Kündigungsschutz

Häufige Fehler

  • Das Datum auf dem Kündigungsschreiben mit dem tatsächlichen Zugangstag verwechseln
  • Zu lange warten, bevor man sich über die Frist für eine gerichtliche Prüfung informiert
  • Schwangerschaft und Schwerbehinderung beim Kündigungsschutz gleichsetzen: Schutz bei Schwangerschaft kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen schon in der Probezeit gelten; der besondere Kündigungsschutz wegen Schwerbehinderung nach diesem Kapitel des SGB IX grundsätzlich erst nach mehr als sechs Monaten Beschäftigung. Daraus folgt nicht automatisch eine längere Klagefrist.

Risiken und wichtige Fristen

Enges Zeitfenster für eine gerichtliche Prüfung

Wer eine Kündigung nicht hinnehmen will, muss sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht angreifen lassen; wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam. Dieses Zeitfenster gilt grundsätzlich auch dann, wenn der allgemeine Kündigungsschutz noch nicht greift, also auch in der Probezeit und in kleineren Betrieben.

Kurze Kündigungsfrist statt langer Vorlaufzeit

Solange eine Probezeit wirksam vereinbart ist und nicht länger als sechs Monate dauert, reicht für eine Kündigung eine Frist von nur zwei Wochen aus. Das Arbeitsverhältnis kann dadurch sehr schnell enden, anders als bei der sonst üblichen, längeren Frist zum Monatsende.

Kündigungsschutz greift meist noch nicht

Der allgemeine Kündigungsschutz gilt in der Regel erst in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitenden und nach mehr als sechs Monaten Beschäftigung. In der Probezeit fehlt dieser Schutz deshalb häufig noch, was die Position gegenüber dem Arbeitgeber schwächen kann.

Besondere Schutzregeln können die Frist verschieben

Nur wenn die Kündigung tatsächlich einer behördlichen Zustimmung bedarf, beginnt die Klagefrist nach § 4 KSchG erst mit der Bekanntgabe der behördlichen Entscheidung an die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer. Bei Schwangerschaft kann der besondere Kündigungsschutz unter den gesetzlichen Voraussetzungen bereits während der Probezeit gelten. Der besondere Kündigungsschutz wegen Schwerbehinderung nach diesem Kapitel des SGB IX gilt dagegen grundsätzlich nicht, wenn das Arbeitsverhältnis beim Zugang der Kündigung noch nicht länger als sechs Monate besteht. Andere Schutzrechte können dennoch bestehen. Ob eine Zustimmung erforderlich ist und welche Frist läuft, kann ein Anwalt im Einzelfall prüfen.

Wann es sinnvoll ist, einen Anwalt zu kontaktieren

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Kündigung form- und fristgerecht ist, wenn Sie glauben, unter besonderen Schutz zu fallen, oder wenn Sie einfach wissen wollen, welche konkrete Frist in Ihrem Fall läuft, ist der Moment gekommen, sich beraten zu lassen. Gerade weil das Zeitfenster für eine gerichtliche Prüfung sehr kurz ist, zählt hier oft jeder Tag. Ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt prüft Ihre Unterlagen, berechnet die für Sie geltenden Fristen genau, schätzt die Erfolgsaussichten ein und bespricht mit Ihnen, welche Möglichkeiten realistisch sind – von der Verhandlung mit dem Arbeitgeber bis zu einer gerichtlichen Klärung. Kostenlos ist nur der erste Schritt: Schildern Sie Ihren Fall über LawBridge, damit ein passender Anwalt sich meldet – die anwaltliche Beratung selbst ist eine bezahlte Leistung.

Beschreiben Sie Ihren Fall

Häufig gestellte Fragen

Muss die Kündigung schriftlich sein?

Ja, die Kündigung muss schriftlich und unterschrieben zugehen; eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail oder SMS reicht nicht aus.

Braucht mein Arbeitgeber einen Grund für die Kündigung in der Probezeit?

In den meisten Fällen nicht, weil der allgemeine Kündigungsschutz in dieser frühen Phase der Beschäftigung normalerweise noch nicht greift. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa bei Diskriminierung oder besonderem Schutz, die ein Anwalt im Einzelfall prüfen kann.

Was ist, wenn ich schwanger bin oder schwerbehindert bin?

Bei Schwangerschaft kann der besondere Kündigungsschutz unter den gesetzlichen Voraussetzungen bereits während der Probezeit gelten. Der besondere Kündigungsschutz wegen Schwerbehinderung nach diesem Kapitel des SGB IX gilt dagegen grundsätzlich nicht, wenn das Arbeitsverhältnis beim Zugang der Kündigung noch nicht länger als sechs Monate besteht. Andere Schutzrechte können dennoch bestehen. Nur wenn die Kündigung tatsächlich einer behördlichen Zustimmung bedarf, beginnt die Klagefrist nach § 4 KSchG erst mit der Bekanntgabe der behördlichen Entscheidung an die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer. Ein Anwalt kann prüfen, welche Regel in Ihrem Fall gilt; allein wegen Schwangerschaft oder Schwerbehinderung sollten Sie nicht von einer längeren Klagefrist ausgehen.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Wird das Zeitfenster für eine gerichtliche Prüfung versäumt, gilt die Kündigung gesetzlich als wirksam. Danach lässt sich die Kündigung in der Regel nicht mehr anfechten, selbst wenn sie fehlerhaft gewesen wäre.

Lohnt sich ein Anwalt für eine so kurze Kündigungsfrist überhaupt?

Gerade weil die Fristen so kurz sind, kann eine schnelle rechtliche Einschätzung entscheidend sein, um keine Möglichkeit ungenutzt zu lassen. Über LawBridge lässt sich der Fall unverbindlich schildern, bevor man sich für weitere Schritte entscheidet.

Geprüfte Quellen