Europäischer Zahlungsbefehl
Der Europäische Zahlungsbefehl ist ein vereinfachtes Verfahren für unbestrittene grenzüberschreitende Geldforderungen innerhalb der EU, das einen vollstreckbaren Titel ohne vollständigen Zivilprozess in jedem beteiligten Land ermöglicht.
Beschreiben Sie Ihren FallRechtlicher Kontext
Die EU-Verordnung 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens ermöglicht einem Gläubiger, eine unbestrittene Geldforderung gegen einen Schuldner mit Bezug zu Pilsen oder anderswo in der EU über ein Formularverfahren beim zuständigen Gericht geltend zu machen. Legt der Schuldner innerhalb der Frist keinen Einspruch ein, wird der Zahlungsbefehl EU-weit ohne gesondertes Anerkennungsverfahren vollstreckbar; bei Einspruch wird das Verfahren als gewöhnliches Zivilverfahren fortgesetzt.
Wann Sie einen Anwalt kontaktieren sollten
Ein Anwalt kann beurteilen, ob ein Europäischer Zahlungsbefehl für eine konkrete Forderung mit Bezug zu Pilsen das richtige Instrument ist, und beim Ausfüllen des Formularantrags helfen.
Zu beschaffende Unterlagen
- Nachweis von Bestehen und Höhe der unbestrittenen Forderung
- Vertrag oder Rechnung als Grundlage der Forderung
- Angaben zum Wohnsitz oder Sitz des Schuldners in einem anderen Mitgliedstaat
Häufig gestellte Fragen
Für welche Forderungen eignet sich der Europäische Zahlungsbefehl?
Für unbestrittene grenzüberschreitende Geldforderungen zwischen EU-Mitgliedstaaten (Dänemark nimmt an dieser Verordnung nicht teil).
Was passiert bei Einspruch des Schuldners?
Das Verfahren wird als gewöhnliches Zivilverfahren nach dem Prozessrecht des zuständigen Staates fortgesetzt.
