Anwalt in Tschechien
Haben Sie eine rechtliche Angelegenheit in Tschechien — Scheidung, Verkehrsunfall, Erbschaft oder Forderungseintreibung? Finden Sie allgemeine Orientierung nach Stadt und Situation.
Kurz beantwortet
- Muss ich persönlich anreisen?
- Meist nicht. Mit einer schriftlichen Vollmacht kann ein Anwalt in Tschechien für Sie handeln, während Sie im Ausland bleiben. Einige Schritte, etwa die Übertragung einer Immobilie, erfordern eine amtlich beglaubigte Unterschrift, die sich oft an Ihrem Wohnort erledigen lässt.
- Woran erkenne ich, dass ein Anwalt in Tschechien zugelassen ist?
- Jeder in Tschechien tätige Anwalt steht im öffentlichen Register der Tschechischen Rechtsanwaltskammer. Suchen Sie dort den Namen, bevor Sie eine Vollmacht unterschreiben.
- Spricht das Gericht in Tschechien meine Sprache?
- Verhandelt wird auf Tschechisch, aber im Zivilverfahren dürfen Sie Ihre Muttersprache verwenden, und das Gericht bestellt einen Dolmetscher (Zivilprozessordnung, § 18). Für die laufende Beratung wählen Sie einen Anwalt, der Ihre Sprache spricht.
- Was kostet ein Anwalt in Tschechien?
- Das Honorar vereinbaren Sie mit dem Anwalt, meist nach Stunden oder als Pauschale. Ohne Vereinbarung gilt der gesetzliche Anwaltstarif (Verordnung Nr. 177/1996 Slg.). Lassen Sie sich zuerst eine schriftliche Schätzung geben.
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So läuft die Zusammenarbeit mit einem Anwalt in Tschechien
Zulassung prüfen
Jeder in Tschechien tätige Anwalt (advokát) ist bei der Tschechischen Rechtsanwaltskammer eingetragen. Den Namen können Sie vor jeder Unterschrift im öffentlichen Register nachschlagen.
Register der Tschechischen RechtsanwaltskammerSprache
Tschechische Gerichte und Behörden arbeiten auf Tschechisch. Im Zivilprozess haben Sie das Recht, Ihre Muttersprache zu verwenden, und das Gericht bestellt einen Dolmetscher. Für die Beratung außerhalb des Gerichts wählen Sie einen Anwalt, der Ihre Sprache spricht: Jedes LawBridge-Profil nennt die Sprachen des Anwalts.
Zivilprozessordnung, § 18 (Gesetz Nr. 99/1963 Slg.)Aus dem Ausland
In der Regel müssen Sie nicht anreisen. Mit einer schriftlichen Vollmacht handelt der Anwalt für Sie. Einige Schritte, etwa die Übertragung einer Immobilie, erfordern eine amtlich beglaubigte Unterschrift.
Honorar
Das Honorar vereinbaren Sie mit dem Anwalt, meist nach Stunden oder als Pauschale. Ohne Vereinbarung gilt der gesetzliche Anwaltstarif. Lassen Sie sich vor Beginn eine schriftliche Schätzung geben.
Anwaltstarif (Verordnung Nr. 177/1996 Slg.)
