Anwalt in Pilsen — nicht gezahlter Lohn aus dem Ausland

Wurde in einem Arbeitsverhältnis mit Bezug zu Pilsen der Lohn nicht gezahlt, stellt sich zuerst die Frage nach dem zuständigen Gericht und dem anwendbaren Recht — beides regeln EU-weite Vorschriften.

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Rechtlicher Kontext

Nach der Brüssel-Ia-Verordnung kann ein Arbeitnehmer bei einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit oft am Ort seiner gewöhnlichen Arbeitsleistung klagen, nicht nur am Sitz des Arbeitgebers. Das anwendbare Recht bestimmt die Rom-I-Verordnung, meist zugunsten des Rechts des Arbeitsortes oder des gewählten Rechts, jedoch nie unterhalb des Schutzniveaus des Rechts des gewöhnlichen Arbeitsortes.

Wann Sie einen Anwalt kontaktieren sollten

Ein Anwalt hilft, das richtige Gericht und anwendbare Recht für eine Lohnforderung mit Bezug zu Pilsen zu bestimmen, was die praktischen Erfolgsaussichten erheblich beeinflussen kann.

Zu beschaffende Unterlagen

  • Arbeitsvertrag
  • Gehaltsabrechnungen oder andere Nachweise des vereinbarten Lohns
  • Korrespondenz mit dem Arbeitgeber zum nicht gezahlten Lohn

Häufig gestellte Fragen

Muss ich am Sitz des Arbeitgebers mit Bezug zu Pilsen klagen?

Nicht zwingend — die Brüssel-Ia-Verordnung erlaubt einem Arbeitnehmer oft, stattdessen am Ort seiner gewöhnlichen Arbeitsleistung zu klagen.

Welches Recht entscheidet über die Höhe des Lohns?

In der Regel das Recht des Arbeitsortes oder das gewählte Recht, stets mindestens auf dem Schutzniveau des Rechts des Arbeitsortes.

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