Rechtliche Situationen
Anwalt in Brünn
Rechtliche Situationen mit Bezug zu Brünn: Scheidung, Verkehrsunfall, Erbschaft, Forderungseintreibung und mehr.
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Anwalt in Brünn — Scheidung
Lebt einer der Ehegatten in Brünn, hat die Scheidung einen grenzüberschreitenden Bezug — geregelt durch EU-Recht neben tschechischem Familienrecht.
Anwalt in Brünn — Aufteilung des ehelichen Vermögens
Vermögen in Brünn muss bei einer Scheidung nach Regeln aufgeteilt werden, die bestimmen, welches Recht anzuwenden ist.
Anwalt in Brünn — Sorgerecht und Kindesunterhalt
Lebt ein Kind in Brünn, oder ein unterhaltspflichtiger Elternteil dort, gelten eigene grenzüberschreitende EU-Regeln.
Anwalt in Brünn — Verkehrsunfall
Ein Verkehrsunfall in Brünn lässt sich oft ohne Reise nach Tschechien über den EU-Mechanismus zur Schadensregulierung abwickeln.
Anwalt in Brünn — Schadensersatz und Entschädigung
Ein Schaden in Brünn unterliegt in der Regel tschechischem Recht, auch bei ausländischen Geschädigten.
Anwalt in Brünn — Arbeitsrechtlicher Streit
Ausländische Arbeitnehmer in Brünn können sich bei Streitigkeiten an die tschechischen Arbeitsgerichte wenden.
Anwalt in Brünn — Erbschaft in Tschechien
Eine Erbschaft mit Bezug zu Brünn hat eine grenzüberschreitende Dimension.
Anwalt in Brünn — Forderungseintreibung in Tschechien
Eine Forderung gegen jemanden in Brünn lässt sich oft mit EU-Instrumenten durchsetzen.
Anwalt in Brünn — internationale Scheidung: Zuständigkeit
Eine Scheidung, bei der ein Ehepartner einen Bezug zu Brünn hat, wirft zwei getrennte Fragen auf — welches Gericht zuständig ist und welches Recht anwendbar ist.
Anwalt in Brünn — Anerkennung einer Scheidung
Eine in Tschechien, auch mit Bezug zu Brünn, ausgesprochene Scheidung wird in anderen EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich automatisch anerkannt, und umgekehrt gilt dasselbe.
Anwalt in Brünn — Kindesentführung durch einen Elternteil
Wurde ein Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils nach oder von Brünn gebracht oder dort widerrechtlich zurückgehalten, bietet das Haager Kindesentführungsübereinkommen einen rechtlichen Rahmen — eine einzige allgemeingültige Lösung gibt es dabei nicht, entscheidend sind die konkreten Umstände.
Anwalt in Brünn — grenzüberschreitende Unterhaltsvollstreckung
Hat der Unterhaltspflichtige einen Bezug zu Brünn, kann der Anspruch über die EU-weite Zusammenarbeit der Zentralen Behörden durchgesetzt werden, oft ohne ein völlig neues Verfahren.
Anwalt in Brünn — Erblasser mit Bezug zu Tschechien
Verstirbt eine Person mit Bezug zu Brünn, stellt sich vor allem die Frage, welches Gericht zuständig ist und welches Recht den Nachlass regelt — EU-Recht vereinheitlicht dies zwischen den Mitgliedstaaten.
Anwalt in Brünn — Immobilie in Tschechien erben
Auch wenn die Erbfolge insgesamt ausländischem Recht folgt, richtet sich die Eigentumsübertragung einer Immobilie in Brünn zusätzlich nach dem tschechischen Grundbuchverfahren.
Anwalt in Brünn — Erbe mit Wohnsitz im Ausland
Ein Wohnsitz außerhalb Tschechiens hindert einen Erben mit Bezug zu Brünn nicht an der Teilnahme am tschechischen Erbverfahren, wirkt sich aber auf Zustellung und Vertretung aus.
Anwalt in Brünn — Arbeitsvertrag nach ausländischem Recht
Ein Arbeitsvertrag für Tätigkeit in Brünn folgt in der Regel dem tschechischen Arbeitsrecht als Recht des Arbeitsortes, auch wenn der Arbeitgeber im Ausland sitzt — der umgekehrte Fall (tschechischer Vertrag, ausländischer Arbeitsort) funktioniert entsprechend.
Anwalt in Brünn — Entsendung eines Arbeitnehmers
Bei der vorübergehenden Entsendung eines Arbeitnehmers nach oder von Brünn bleibt der Arbeitsvertrag grundsätzlich dem Recht des Entsendestaats unterstellt, der Arbeitnehmer hat aber zusätzlich Anspruch auf einen Kernbestand lokaler Arbeitsbedingungen.
Anwalt in Brünn — nicht gezahlter Lohn aus dem Ausland
Wurde in einem Arbeitsverhältnis mit Bezug zu Brünn der Lohn nicht gezahlt, stellt sich zuerst die Frage nach dem zuständigen Gericht und dem anwendbaren Recht — beides regeln EU-weite Vorschriften.
Anwalt in Brünn — Immobilienkauf in Tschechien
Der Kauf einer Immobilie in Brünn unterliegt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Käufers tschechischem Recht und unterscheidet sich in mehreren Punkten von Immobiliengeschäften anderswo — ein allgemeiner Überblick ersetzt keine lokale Rechtsberatung.
Anwalt in Brünn — Schadensersatz nach Verkehrsunfall
Nach einem Verkehrsunfall mit Bezug zu Brünn kann ein Geschädigter Ansprüche gegen die Versicherung des Unfallverursachers geltend machen, oft über einen lokalen Schadenregulierungsbeauftragten statt direkt gegenüber der ausländischen Versicherung.
Anwalt in Brünn — Schaden, verursacht in Tschechien
Ist ein Schaden mit Bezug zu Brünn entstanden, stellt sich vor allem die Frage nach dem anwendbaren Recht und dem zuständigen Gericht — beides regeln einheitliche EU-Vorschriften.
Anwalt in Brünn — Haftung für dort verursachten Schaden
Ein in Brünn verursachter Schaden unterliegt grundsätzlich tschechischem Recht und kann in der Regel vor einem tschechischen Gericht geltend gemacht werden, auch wenn der Verursacher im Ausland lebt.
Anwalt in Brünn — Forderung gegen Schuldner im Ausland
Die Eintreibung einer Forderung mit Bezug zu Brünn folgt denselben Grundschritten wie im Inland (Mahnung, Gerichtsverfahren, Vollstreckung), wobei Zuständigkeit und Vollstreckung EU-weiten Regeln unterliegen.
Anwalt in Brünn — Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit
Die Schiedsgerichtsbarkeit ist eine Alternative zum staatlichen Gerichtsverfahren für Streitigkeiten zwischen Geschäftspartnern aus verschiedenen Ländern, auch bei Bezug zu Brünn — ein unabhängiger Schiedsrichter oder ein Schiedsgericht entscheidet auf Grundlage der Vereinbarung der Parteien, meist einer Schiedsklausel im Vertrag.
Anwalt in Brünn — Schiedsklausel im Vertrag
Eine gut formulierte Schiedsklausel für einen Vertrag mit Bezug zu Brünn beugt Streitigkeiten darüber vor, wo und wie ein künftiger Streit gelöst wird — sie sollte den Sitz des Schiedsverfahrens, die Verfahrenssprache, die anwendbaren Regeln und die Anzahl der Schiedsrichter festlegen.
Anwalt in Brünn — Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs
Das New Yorker Übereinkommen von 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ermöglicht es, einen in einem Vertragsstaat ergangenen Schiedsspruch in einem anderen Vertragsstaat zu vollstrecken — mehr als 170 Staaten haben es ratifiziert, darunter Tschechien und die überwiegende Mehrheit der EU- und Nicht-EU-Staaten.
