Anwalt in Prag — Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit
Die Schiedsgerichtsbarkeit ist eine Alternative zum staatlichen Gerichtsverfahren für Streitigkeiten zwischen Geschäftspartnern aus verschiedenen Ländern, auch bei Bezug zu Prag — ein unabhängiger Schiedsrichter oder ein Schiedsgericht entscheidet auf Grundlage der Vereinbarung der Parteien, meist einer Schiedsklausel im Vertrag.
Beschreiben Sie Ihren FallRechtlicher Kontext
Die Schiedsgerichtsbarkeit kann institutionell erfolgen (z. B. nach den Regeln der ICC, der VIAC oder des Schiedsgerichts bei der Tschechischen Handelskammer und Agrarkammer) oder ad hoc, typischerweise nach den UNCITRAL-Regeln — eine Mediation kann als Alternative vor Beginn des eigentlichen Schiedsverfahrens dienen. Das Verfahren durchläuft in der Regel mehrere Phasen: Feststellung einer gültigen Schiedsklausel oder -vereinbarung, Bestellung des Schiedsrichters oder Schiedsgerichts, schriftliche Stellungnahmen, eine mündliche Verhandlung (sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren) und ein abschließender Schiedsspruch. Bei einem Streit mit Bezug zu Prag ist vor allem entscheidend, ob der Vertrag eine gültige Schiedsklausel enthält, und falls nicht, ob sich die Parteien nachträglich auf ein Schiedsverfahren einigen können. Die Kosten hängen stark von der gewählten Institution und dem Streitwert ab.
Wann Sie einen Anwalt kontaktieren sollten
Wir empfehlen eine Beratung sowohl vorbeugend bei der Verhandlung eines Vertrags mit Bezug zu Prag als auch bei Entstehen eines Streits — sowie in dem Moment, in dem ein bereits ergangener Schiedsspruch vollstreckt werden muss.
Zu beschaffende Unterlagen
- Der Vertrag samt etwaiger Schiedsklausel
- Beweise zum geltend gemachten Anspruch
- Eine separate Schiedsvereinbarung, falls der Vertrag keine Klausel enthält
Häufig gestellte Fragen
Muss eine Schiedsklausel schriftlich abgefasst sein?
Ja, eine gültige Schiedsvereinbarung muss schriftlich abgefasst sein — eine mündliche Abrede genügt in der Regel nicht.
Können wir uns auch nach Entstehen eines Streits mit Bezug zu Prag noch auf ein Schiedsverfahren einigen?
Ja, die Parteien können sich auch nachträglich auf ein Schiedsverfahren einigen, selbst wenn der ursprüngliche Vertrag keine Schiedsklausel enthielt.
