Anwalt in Prag — Verkehrsunfall
Ein Verkehrsunfall in Prag mit Beteiligung eines Ausländers lässt sich oft ohne Reise nach Tschechien über den grenzüberschreitenden Schadensregulierungsmechanismus der EU abwickeln.
Beschreiben Sie Ihren FallRechtlicher Kontext
Das EU-System der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (kodifiziert in der Richtlinie 2009/103/EG) ermöglicht es, einen Anspruch aus einem Unfall in Tschechien über den Schadenregulierungsbeauftragten des Versicherers im eigenen Heimatland geltend zu machen, ohne nach Tschechien reisen zu müssen. Für Umfang und Höhe des Schadensersatzes gilt nach der Rom-II-Verordnung in der Regel das Recht des Unfallortes, also tschechisches Recht, sofern keine Ausnahme greift.
Wann Sie einen Anwalt kontaktieren sollten
Bestreitet die Versicherung den Anspruch, bietet sie eine niedrige Entschädigung an, oder liegt eine Verletzung vor, lohnt sich die Einschaltung eines mit tschechischem Recht vertrauten Anwalts — die konkreten Ersatzposten unterscheiden sich vom Heimatrecht.
Zu beschaffende Unterlagen
- Polizeibericht der tschechischen Polizei, falls diese gerufen wurde
- Europäischer Unfallbericht, falls ausgefüllt
- Fotodokumentation von Unfallort und Schäden
- Versicherungsdaten des Unfallgegners
- Ärztliche Unterlagen bei Verletzungen
Häufig gestellte Fragen
Muss ich mich wegen eines Unfalls in Prag direkt an die tschechische Versicherung wenden?
Nein — dank des EU-Systems der Schadenregulierungsbeauftragten können Sie den Anspruch in der Regel über einen Vertreter der zuständigen Versicherung in Ihrem Heimatland geltend machen.
Welches Recht gilt für die Entschädigung nach einem Unfall in Prag?
In der Regel tschechisches Recht als Recht des Unfallortes, nach der Rom-II-Verordnung, sofern keine Ausnahme gilt — die konkreten Ansprüche können sich daher von dem unterscheiden, was Sie aus Ihrem Heimatland gewohnt sind.
