Anwalt in Brünn — Verkehrsunfall
Ein Verkehrsunfall in Brünn lässt sich oft ohne Reise nach Tschechien über den EU-Mechanismus zur Schadensregulierung abwickeln.
Beschreiben Sie Ihren FallRechtlicher Kontext
Das EU-System der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (Richtlinie 2009/103/EG) erlaubt die Geltendmachung über den Schadenregulierungsbeauftragten im Heimatland. Die Höhe richtet sich nach der Rom-II-Verordnung meist nach tschechischem Recht.
Wann Sie einen Anwalt kontaktieren sollten
Bestreitet die Versicherung den Anspruch oder liegt eine Verletzung vor, hilft ein mit tschechischem Recht vertrauter Anwalt.
Zu beschaffende Unterlagen
- Polizeibericht, falls vorhanden
- Europäischer Unfallbericht
- Fotodokumentation
Häufig gestellte Fragen
Muss ich mich wegen des Unfalls direkt an die Versicherung in Brünn wenden?
Nein — dank des EU-Systems kann der Anspruch meist im Heimatland geltend gemacht werden.
