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Kurze Antwort
Ein Arbeitsvertrag kann wirksam das Recht eines anderen Landes wählen als das, in dem der Arbeitnehmer arbeitet, die Rom-I-Verordnung (Artikel 8) stellt jedoch sicher, dass der Arbeitnehmer weiterhin die zwingenden Schutzvorschriften behält, die er nach dem Recht seines gewöhnlichen Arbeitsorts hätte — das gewählte Recht kann diese nicht entziehen. Welche konkreten Schutzvorschriften gelten und wie sie mit dem gewählten Recht zusammenwirken, erfordert rechtliche Überprüfung.
Wichtige Fakten
- Rechtsrahmen
- Rom-I-Verordnung (EG) Nr. 593/2008, Artikel 8
- Grundprinzip
- Ein gewähltes ausländisches Recht kann dem Arbeitnehmer zwingende Schutzvorschriften seines gewöhnlichen Arbeitsorts nicht entziehen
- Wer betroffen ist
- Arbeitnehmer mit einem Vertrag, der ein anderes Recht als das ihres Arbeitsortes vorsieht
- Üblicher erster Schritt
- Das gewählte Recht mit den zwingenden Schutzvorschriften Ihres tatsächlichen Arbeitslandes vergleichen
Ihre Optionen
Verlassen Sie sich für nicht zwingende Vertragsbedingungen auf das gewählte Recht
Ist das gewählte Recht günstiger oder betrifft die Frage keine zwingende Schutzvorschrift, gilt das gewählte Recht in der Regel wie vereinbart.
Berufen Sie sich auf zwingende Schutzvorschriften des Arbeitslandes
Würde das gewählte Recht weniger bieten als die zwingenden Regeln des Arbeitslandes, gelten diese in der Regel weiterhin.
Klären Sie dies vor der Unterschrift
Sieht ein Vertrag unbekanntes ausländisches Recht vor, lassen Sie ihn vor der Unterschrift prüfen, nicht erst nach einem Streit.
Empfohlene Schritte
- 1
Ermitteln Sie das im Vertrag gewählte Recht
In der Regel ausdrücklich in einer Rechtswahlklausel festgelegt.
- 2
Ermitteln Sie das Land, in dem Sie gewöhnlich arbeiten
Die Grundlage für den zwingenden Mindestschutz nach Rom I.
- 3
Vergleichen Sie beide bei der konkreten strittigen Frage
Z. B. Kündigungsfrist, Kündigungsschutz oder Arbeitszeitregeln.
- 4
Bestimmen Sie, welche Regel tatsächlich gilt
Die günstigere von beiden, bei zwingenden Fragen konkret.
- 5
Holen Sie länderspezifische Rechtsberatung ein
Dieser Vergleich ist tatsächlich technisch und es lohnt sich, ihn mit einem Anwalt zu bestätigen, bevor Sie sich darauf verlassen.
Mögliche benötigte Dokumente
- Arbeitsvertrag, einschließlich der Rechtswahlklausel
- Nachweis, wo die Arbeit tatsächlich verrichtet wird
- Gehaltsabrechnungen und andere Nachweise des Arbeitsverhältnisses
- Schriftverkehr zum anwendbaren Recht oder zu strittigen Bedingungen
- Identitätsdokumente
Häufige Fehler, die es zu vermeiden gilt
- Annehmen, das im Vertrag gewählte Recht sei das einzig maßgebliche Recht
- Nicht prüfen, ob eine bestimmte Bestimmung eine zwingende Schutzvorschrift oder eine verhandelbare Bedingung ist
- Einen Vertrag mit unbekanntem ausländischem Recht ohne Prüfung unterschreiben
- Annehmen, tschechisches Recht gelte automatisch, weil der Arbeitnehmer Tscheche ist
Risiken & Fristen
Die Abgrenzung zwingender von nicht zwingenden Bedingungen erfordert Sorgfalt
Erfordert rechtliche Überprüfung für die konkrete Bestimmung und das Land — nicht jede Bestimmung des Rechts des Arbeitslandes ist eine von Rom I geschützte zwingende Vorschrift.
Fristen zur Anfechtung von Vertragsbedingungen unterscheiden sich je nach Land
Erfordert rechtliche Überprüfung für das jeweilige Land — wie lange Sie Zeit haben, eine Vertragsbedingung oder ihre Anwendung anzufechten, unterscheidet sich je nach Rechtsordnung.
Geschätzte Kosten
- Vertragsprüfung durch einen Anwalt: Variiert je nach Anwalt und Land — fragen Sie vorab nach einem Kostenvoranschlag
- Erstberatung zu einem konkreten Streit: Variiert je nach Anwalt und Land — fragen Sie vorab nach einem Kostenvoranschlag
- Vollständiges Verfahren, falls streitig: Erfordert rechtliche Überprüfung — abhängig von Land und Komplexität
Wann Sie einen Anwalt kontaktieren sollten
- Sie stehen kurz davor, einen Vertrag mit unbekanntem ausländischem Recht zu unterschreiben
- Sie sind unsicher, ob eine bestimmte Bedingung eine zwingende Schutzvorschrift ist
- Der Arbeitgeber wendet das gewählte Recht so an, dass erwartete Schutzvorschriften zu entfallen scheinen
- Sie möchten einen Vergleich des gewählten Rechts mit den Schutzvorschriften Ihres Arbeitslandes
Häufig gestellte Fragen
Die Parteien können grundsätzlich ein anwendbares Recht wählen, diese Wahl kann jedoch nicht die zwingenden arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften entziehen, die Sie nach dem Recht Ihres gewöhnlichen Arbeitsorts hätten.
Das variiert je nach Land und Thema, umfasst aber häufig Dinge wie Mindestkündigungsfristen, Kündigungsschutz und Arbeitszeitgrenzen — ob eine bestimmte Regel dazu zählt, erfordert eine fallbezogene Prüfung.
In der Praxis ja, für von zwingendem Schutz erfasste Fragen — das gewählte Recht gilt grundsätzlich, wo es aber weniger böte als die zwingenden Regeln Ihres Arbeitslandes, übernehmen diese zwingenden Regeln.
Nein. LawBridge ist eine Plattform, die Sie mit unabhängigen Anwälten verbindet — sie erbringt selbst keine Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistungen.
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