Wie läuft ein Immobilienkauf in Tschechien rechtlich ab und worauf müssen ausländische Käufer achten?

Der Kauf einer Immobilie in Tschechien erfolgt über einen schriftlichen Kaufvertrag (kupní smlouva) und wird erst mit der Eintragung ins Immobilienkataster (katastr nemovitostí) rechtswirksam.

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Rechtlich basiert der Immobilienerwerb in Tschechien auf zwei Säulen: dem schriftlichen Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer sowie der konstitutiven Eintragung des Eigentumswechsels im öffentlichen Immobilienkataster. Erst mit dieser Eintragung – nicht mit der Vertragsunterschrift oder der Kaufpreiszahlung – geht das Eigentum rechtlich über. Ausländer können grundsätzlich alle inländischen Immobilien erwerben, wobei die Bedingungen für Einwohner und Ausländer, unabhängig davon ob EU-Bürger oder Drittstaatsangehöriger, gleich sind – insbesondere ist auch der Kauf von land- und forstwirtschaftlichen Flächen für Ausländer möglich. Seit dem Ende der zweiten EU-Übergangsfrist am 1. Mai 2011 gibt es für Devisenausländer aus EU-Mitgliedstaaten und Drittländern keine Beschränkungen beim Immobilienerwerb mehr, was durch das Änderungsgesetz des Devisengesetzes umgesetzt wurde. Eine gesonderte Immobilienerwerbsteuer wurde zum 26. September 2020 abgeschafft, wobei die Aufhebung rückwirkend alle Steuerpflichtigen betrifft, deren Eigentumsrecht im Dezember 2019 oder später ins Grundbuch eingetragen wurde. Zur Absicherung der Kaufpreiszahlung wird in der Praxis nahezu immer eine advokátní úschova oder notářská úschova genutzt – ein Treuhandkonto bei Anwalt oder Notar, das den Kaufpreis erst nach bestätigter Grundbucheintragung freigibt. Beim Kauf von Neubauten direkt vom Bauträger kann statt der abgeschafften Erwerbsteuer Mehrwertsteuer nach dem Gesetz Nr. 235/2004 Sb. mit einem Normalsatz von 21 Prozent und einem ermäßigten Satz von 12 Prozent (seit Januar 2024, zuvor 10/15 Prozent) anfallen.

Wann tritt diese Situation auf?

Betroffen sind vor allem Privatpersonen aus Deutschland, Österreich oder anderen Ländern, die eine Ferienwohnung, ein Wochenendhaus oder eine Kapitalanlage in Tschechien erwerben möchten, sowie Unternehmen, die eine Betriebsstätte oder Gewerbeimmobilie kaufen. Auch Erben von Immobilien in Tschechien oder Investoren, die über eine tschechische Gesellschaft kaufen, geraten in diese Konstellation.

Ihre Optionen

Direktkauf als Privatperson — Die häufigste Variante: Käufer und Verkäufer schließen direkt einen Kaufvertrag, der Eigentumsübergang erfolgt durch Eintragung ins Kataster. Dieser Weg steht EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen seit 2011 gleichermaßen offen, auch für land- und forstwirtschaftliche Flächen.

Kauf über eine tschechische s.r.o. — Vor der vollständigen Liberalisierung wurde der Immobilienerwerb häufig über eine örtliche Kapitalgesellschaft (s.r.o., vergleichbar einer GmbH) abgewickelt, um frühere Beschränkungen für Ausländer zu umgehen. Diese Struktur wird heute noch aus haftungs- oder steuerplanerischen Gründen genutzt, ist aber kein rechtliches Erfordernis mehr.

Kauf einer Neubauimmobilie vom Bauträger — Beim Ersterwerb einer neu errichteten, zuvor nicht genutzten Immobilie direkt von einem im Baugewerbe tätigen Unternehmen greift regelmäßig das Mehrwertsteuerregime statt der (ohnehin abgeschafften) Erwerbsteuer. Hier sind Bauqualität, Fertigstellungstermin und Gewährleistung besonders zu prüfen.

Kauf über Makler mit Reservierungsvertrag — Üblich ist die Einschaltung einer Immobilienagentur, die zunächst einen Reservierungsvertrag mit Anzahlung vorschlägt. Die Maklerprovision liegt dabei erfahrungsgemäß in einer bestimmten Bandbreite des Kaufpreises; Seriosität und Vertragsdetails sollten vor Zahlung genau geprüft werden.

Erwerb aus Zwangsversteigerung oder Insolvenzverfahren — Immobilien aus einer dražba (Versteigerung) oder exekuce/Insolvenzverfahren können günstiger sein, bergen aber erhöhte Risiken: kürzere Prüfzeiten, Erwerb 'wie besehen' und mögliche bestehende Lasten oder Nutzungsrechte Dritter, die vor Gebotsabgabe kaum verhandelbar sind.

Vorgehen Schritt für Schritt

1. Sorgfältige Prüfung des aktuellen Katastereintrags (Eigentümer, Lasten, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte, anhängige Pfandrechte oder Verfahren) vor jeder Unterschrift.

2. Abschluss eines Reservierungsvertrags mit Makler oder Verkäufer, meist gegen eine Anzahlung.

3. Aushandlung und Unterzeichnung des schriftlichen Kaufvertrags (kupní smlouva), idealerweise mit unabhängiger juristischer Prüfung und beglaubigter Übersetzung.

4. Einzahlung des Kaufpreises auf ein Treuhandkonto (advokátní bzw. notářská úschova) statt Direktzahlung an den Verkäufer.

5. Einreichung des Antrags auf Eintragung des Eigentumswechsels (návrh na vklad) beim zuständigen Katastralamt.

6. Nach erfolgter Eintragung: Freigabe des Kaufpreises aus der Treuhand an den Verkäufer und physische Übergabe der Immobilie.

7. Ummeldung als neuer Eigentümer bei Versorgern, Hausverwaltung und für die laufende Grundsteuer beim zuständigen Finanzamt.

Benötigte Unterlagen

• Aktueller Grundbuchauszug (výpis z katastru nemovitostí) • Schriftlicher Kaufvertrag (kupní smlouva) mit beglaubigten Unterschriften • Reisepass oder Personalausweis; bei EU-Bürgern ggf. Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt • Energieausweis des Gebäudes (Průkaz energetické náročnosti budovy, PENB) • Finanzierungsnachweis bzw. Bankbestätigung • Notariell beglaubigte Vollmacht, falls Vertretung durch Dritte erfolgt • Treuhandvertrag mit dem beauftragten Anwalt oder Notar

Häufige Fehler

• Direktzahlung des Kaufpreises an den Verkäufer vor Grundbucheintragung, ohne Treuhandkonto – hohes Risiko bei Doppelverkauf oder Ablehnung der Eintragung.

• Annahme, es falle weiterhin eine Grunderwerbsteuer von 4 Prozent an – diese wurde bereits 2020 rückwirkend abgeschafft, was zu falschen Budgetkalkulationen führt.

• Keine eigenständige Prüfung des Katastereintrags auf Lasten, Dienstbarkeiten oder anhängige Verfahren, sondern blindes Vertrauen auf Maklerangaben.

• Unterzeichnung eines nur tschechischsprachigen Vertrags ohne unabhängige Übersetzung oder Prüfung durch einen eigenen Anwalt.

• Fehlende Klärung steuerlicher Meldepflichten im Heimatland für die Auslandsimmobilie, parallel zum tschechischen Verfahren.

Risiken und Fristen

Schwebezeit bis zur Grundbucheintragung — Zwischen Einreichung des Eintragungsantrags und der endgültigen Eintragung liegt eine Bearbeitungszeit, während der ein Sperrvermerk (Plomba) im Kataster sichtbar ist; erst nach der Eintragung ist der Eigentumsübergang rechtlich abgeschlossen.

Stichtag Dezember 2019 / September 2020 bei Altfällen — Die Abschaffung der Erwerbsteuer wirkt zurück auf alle Fälle, bei denen der Eintragungsantrag ab dem 1. Dezember 2019 gestellt wurde; für frühere Anträge konnte die Steuer noch angefallen sein. Bei bereits laufenden Altverträgen lohnt daher eine genaue Prüfung des Antragsdatums.

Mehrwertsteuerpflicht bei Neubauten — Der Erwerb neuer, zuvor nicht genutzter Bauten von einem Bauträger kann nach dem Mehrwertsteuergesetz Nr. 235/2004 Sb. der Umsatzsteuer mit 21 bzw. 12 Prozent (seit Januar 2024) unterliegen, was bei der Kaufpreiskalkulation zu berücksichtigen ist.

Einkommensteuer bei späterem Weiterverkauf — Gewinne aus einem künftigen Verkauf können der tschechischen Einkommensteuer unterliegen, wenn gesetzliche Halte- oder Eigennutzungsfristen nicht erfüllt sind. Die genauen Fristen hängen vom Erwerbsdatum ab und sollten vor einer geplanten Weiterveräußerung individuell geprüft werden.

Wann sollten Sie einen Anwalt einschalten?

Ziehen Sie einen im tschechischen Immobilienrecht erfahrenen Anwalt spätestens vor Unterzeichnung des Reservierungs- oder Kaufvertrags hinzu, insbesondere wenn im Kataster Lasten sichtbar sind, eine s.r.o. als Käuferin auftritt oder grenzüberschreitende Finanzierung, Erbschaft oder Steuerfragen im Raum stehen.

Häufige Fragen

Dürfen Ausländer uneingeschränkt Immobilien in Tschechien kaufen? Ja. Seit dem Ende der zweiten EU-Übergangsfrist am 1. Mai 2011 gibt es für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige keine Beschränkungen mehr beim Immobilienerwerb, sodass etwa auch ein Schweizer Bürger eine Immobilie ohne Beschränkungen erwerben kann. Das gilt auch für land- und forstwirtschaftliche Flächen.

Muss ich beim Immobilienkauf in Tschechien noch eine Grunderwerbsteuer zahlen? Nein. Die frühere Immobilienerwerbsteuer wurde zum 26. September 2020 abgeschafft, rückwirkend für alle Eigentumsübertragungen, die ab Dezember 2019 ins Grundbuch eingetragen wurden.

Wann genau gehört mir die gekaufte Immobilie rechtlich? Erst mit der Eintragung des Eigentumswechsels im Kataster nemovitostí, nicht bereits mit der Vertragsunterschrift oder der Kaufpreiszahlung.

Was ist eine advokátní úschova? Ein Treuhandkonto bei einem Rechtsanwalt oder Notar, auf das der Käufer den Kaufpreis einzahlt; die Auszahlung an den Verkäufer erfolgt erst nach bestätigter Grundbucheintragung – ein zentrales Sicherungsinstrument gegen Betrug oder Doppelverkauf.

Fällt beim Kauf einer Neubauwohnung vom Bauträger Mehrwertsteuer an? Ja, nach dem Mehrwertsteuergesetz Nr. 235/2004 Sb. beträgt der Normalsatz 21 Prozent und der ermäßigte Satz seit Januar 2024 12 Prozent; dieser kann anstelle der abgeschafften Erwerbsteuer beim Ersterwerb neuer Bauten vom Bauträger anfallen.

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