Rechtliche Situation

Entsendung nach Tschechien: Was tun?

Ein EU-Unternehmen entsendet Mitarbeiter nach Tschechien: Meldung an die Arbeitsinspektion bis zum ersten Arbeitstag, welche tschechischen Lohn- und Arbeitszeitregeln gelten, Unterlagen und die 12-Monats-Regel.

ArbeitsrechtTschechien5 Min. Lesezeit
Titelbild

Ein Arbeitgeber aus einem anderen EU-Staat, der Mitarbeiter nach Tschechien entsendet, muss dies spätestens am Tag des Arbeitsbeginns der tschechischen Arbeitsinspektion (SÚIP) über deren Online-Portal melden. Änderungen sind binnen 10 Tagen zu melden. Für die gesamte Entsendung gelten die tschechischen Kernbedingungen, soweit sie günstiger sind: Mindestlohn (2026: 22 400 CZK im Monat) mit Zuschlägen für Überstunden, Nacht- und Wochenendarbeit, Arbeitszeitgrenzen, Ruhezeiten und Urlaub. Kopien der Arbeitsunterlagen müssen auf Tschechisch verfügbar sein. Nach 12 Monaten (mit Meldung 18 Monaten) gilt der Großteil des tschechischen Arbeitsgesetzbuchs. Für eine fehlende Meldung drohen bis 100 000 CZK.

Meldung an die Arbeitsinspektion

Seit Juli 2024 wird die Entsendung von Arbeitnehmern eines EU-Arbeitgebers nach Tschechien der Staatlichen Arbeitsinspektion (SÚIP) gemeldet, ausschließlich über deren Registrierungsportal und spätestens am Tag des Arbeitsbeginns (§ 101a des tschechischen Beschäftigungsgesetzes Nr. 435/2004 Slg.).

Die Meldung enthält Angaben zu Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Beginn und Ende der Entsendung, Art der Dienstleistung, Empfänger der Dienstleistung und Arbeitsort. Änderungen und ein früheres Ende werden binnen 10 Kalendertagen gemeldet. Für eine fehlende Meldung drohen bis 100 000 CZK.

Welche tschechischen Bedingungen gelten

Während der Entsendung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die tschechischen Kernbedingungen, soweit sie günstiger sind als im Heimatstaat. Dazu gehören der Mindestlohn (ab 1. Januar 2026 22 400 CZK im Monat bei 40 Wochenstunden), Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit, Grenzen der Arbeitszeit und der Überstunden, tägliche und wöchentliche Ruhezeit, Urlaub, Arbeitsschutz sowie die Bedingungen für Unterkunft und Reisekosten.

Dauert die Entsendung länger als 12 Monate, oder nach begründeter Meldung 18 Monate, gilt zusätzlich der Großteil des übrigen tschechischen Arbeitsgesetzbuchs (§ 319a).

Unterlagen und Sozialversicherung

Kopien der Unterlagen, die das Arbeitsverhältnis belegen, müssen für eine Kontrolle auf Tschechisch bereitliegen. Fehlende tschechische Kopien können deutlich höher sanktioniert werden als eine fehlende Meldung.

Die Sozialversicherung bleibt in der Regel bis zu 24 Monate im Heimatstaat, nachgewiesen durch eine A1-Bescheinigung des Heimatträgers. Entsteht im Zusammenhang mit der Tätigkeit tschechische Einkommensteuer oder tschechische Krankenversicherungspflicht, sind gesonderte tschechische Meldungen nötig.

Wann ein Anwalt hilft

Bei Entsendungen greifen Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht zweier Staaten ineinander, und die Grenze zwischen Entsendung, Arbeitnehmerüberlassung und Betriebsstätte ist nicht immer klar. Ein Anwalt kann Gestaltung, Verträge und Unterlagen prüfen, bevor es die Kontrolle tut.

Anwaltliche Leistungen sind kostenpflichtig, kostenlos ist nur eine Standardanfrage über LawBridge.

Häufig gestellte Fragen

Ja. Die Meldepflicht gilt unabhängig von der Dauer der Entsendung und muss spätestens am Tag des Arbeitsbeginns erfüllt werden.

Mindestens die tschechischen Lohnbedingungen, soweit sie günstiger sind, angefangen beim Mindestlohn (2026: 22 400 CZK im Monat) und den Zuschlägen für Überstunden, Nacht- und Wochenendarbeit. Ein im Heimatstaat vereinbarter höherer Lohn bleibt erhalten.

Sie belegt, dass der Arbeitnehmer während der Entsendung im Heimatstaat versichert bleibt, in der Regel bis zu 24 Monate. Sie wird vom Sozialversicherungsträger des Heimatstaats ausgestellt.

Nein. LawBridge ist keine Anwaltskanzlei, sondern hilft Ihnen, einen Anwalt zu finden, der die Entsendung und die Unterlagen prüft. Anwaltliche Leistungen sind kostenpflichtig, eine Standardanfrage ist kostenlos.

Benötigen Sie rechtliche Unterstützung?

LawBridge verbindet Sie mit dem richtigen Anwalt für Ihr rechtliches Anliegen.

Den richtigen Anwalt finden