Erbschaft in Prag für Ausländer: was zu tun ist

Ein Familienmitglied, das in Tschechien lebte, ist gestorben oder hat hier eine Wohnung, Geld oder Schulden hinterlassen. Hier erfahren Sie, welches Recht gilt, wie das tschechische Nachlassverfahren läuft, was Sie entscheiden müssen und wann ein Anwalt hilft.

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Was Sie jetzt tun können

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    Das Verfahren beginnt von selbst — warten Sie auf den Notar

    In Tschechien wird das Nachlassverfahren nach der Erfassung des Todes von Amts wegen eröffnet und von einem vom Gericht beauftragten Notar (soudní komisař) geführt. Sie werden kontaktiert; einen Antrag müssen Sie nicht stellen.

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    Klären Sie, welches Recht gilt

    Nach der EU-Erbrechtsverordnung gilt für den gesamten Nachlass das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Verstorbenen. Wer in Prag lebte, wird meist nach tschechischem Recht beerbt — es sei denn, das Testament wählt das Recht der Staatsangehörigkeit.

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    Testament suchen und Unterlagen sammeln

    Bereiten Sie Sterbeurkunde, Testament, Nachweise der Verwandtschaft und eine Übersicht über Vermögen und Schulden in Tschechien und im Ausland vor. Ausländische Urkunden brauchen meist eine amtliche tschechische Übersetzung.

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    Rechtzeitig über die Annahme entscheiden

    Sie können die Erbschaft binnen eines Monats nach der Mitteilung des Gerichts ausschlagen — binnen drei Monaten, wenn Sie Ihren einzigen Wohnsitz im Ausland haben. Können Schulden das Vermögen übersteigen, beantragen Sie den Inventarvorbehalt; dann haften Sie nur bis zum Wert des Erbes.

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    Europäisches Nachlasszeugnis nutzen

    Liegt Vermögen in mehreren EU-Staaten, kann der Notar ein Europäisches Nachlasszeugnis ausstellen, das Ihre Rechte als Erbe in den anderen Mitgliedstaaten nachweist.

Fristen und Kosten

Die wichtigste Frist ist die Ausschlagungsfrist: ein Monat nach der Mitteilung, drei Monate bei einzigem Wohnsitz im Ausland. Die Notargebühr ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Ein Anwalt wird gesondert bezahlt — fragen Sie nach einer Schätzung, besonders wenn Erben uneinig sind oder Vermögen im Ausland liegt.

Schaffen Sie das selbst oder brauchen Sie einen Anwalt?

Eine einfache Erbschaft mit einem Erben ohne Streit erledigt der Notar meist ohne Anwalt. Ein Anwalt lohnt sich, wenn Erben uneinig sind, das Testament angefochten wird, Schulden das Vermögen übersteigen könnten, Vermögen in mehreren Ländern liegt oder Sie im Ausland leben und nicht am Verfahren teilnehmen können.

Bringen Sie Sterbeurkunde, Testament, Verwandtschaftsnachweise, die Schreiben des Notars und eine Vermögens- und Schuldenübersicht mit.

Wo Sie in Prag Hilfe finden

Zwei Wege zur rechtlichen Hilfe

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Zu beschaffende Unterlagen

  • Sterbeurkunde
  • Testament, falls vorhanden
  • Nachweise der Verwandtschaft
  • Schreiben des Notars (soudní komisař)
  • Übersicht über Vermögen und Schulden in Tschechien und im Ausland

Häufig gestellte Fragen

Mein Vater lebte in Prag, war aber Deutscher. Welches Recht gilt?

Meist tschechisches Recht als Recht seines letzten gewöhnlichen Aufenthalts — es sei denn, er hat im Testament deutsches Recht gewählt.

Muss ich nach Prag reisen?

Nicht unbedingt. Vieles geht schriftlich oder über einen Anwalt mit Vollmacht. Fragen Sie den Notar früh.

Erbe ich die Schulden des Verstorbenen?

Schulden gehen mit dem Erbe über. Mit dem Inventarvorbehalt haften Sie nur bis zum Wert des Geerbten; Sie können auch fristgerecht ausschlagen.

Rechtlicher Hintergrund

Für Todesfälle ab dem 17. August 2015 bestimmt die EU-Erbrechtsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 650/2012) Zuständigkeit und anwendbares Recht — in der Regel das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts, sofern der Erblasser nicht das Recht seiner Staatsangehörigkeit gewählt hat — und schafft das Europäische Nachlasszeugnis. In Tschechien führen Notare als Gerichtskommissare das Nachlassverfahren (Gesetz Nr. 292/2013 Slg.); die Ausschlagung (ein Monat nach der Mitteilung des Gerichts, drei Monate bei einzigem Wohnsitz im Ausland, § 1487) und der Inventarvorbehalt richten sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Gesetz Nr. 89/2012 Slg.).

Geprüfte Quellen

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